Kipper LKWIveco
Trakker 360 Kipper 4x4 Kran Palfinger
Kipper LKW
Iveco
Trakker 360 Kipper 4x4 Kran Palfinger
Festpreis zzgl. MwSt.
44.900 €
(53.431 € brutto)
Baujahr
2008
Zustand
Gebraucht
Standort
Wendelstein 

Bilder zeigen
Karte zeigen
Basisdaten
- Bezeichnung:
- Kipper LKW
- Hersteller:
- Iveco
- Baujahr:
- 2008
- Zustand:
- gebraucht
- Funktionsfähigkeit:
- voll funktionsfähig
- Betriebsstunden:
- 10.550 h
Preis & Standort
Festpreis zzgl. MwSt.
44.900 €
(53.431 € brutto)
- Standort:
- In der Lach 68, 90530 Wendelstein, DE
Anrufen
Technische Details
- Kilometerstand:
- 218.738 km
- Leistung:
- 265 kW (360,30 PS)
- Getriebetyp:
- Automatisch
- Kraftstofftyp:
- Diesel
- Farbe:
- Orange
- Gesamtgewicht:
- 23.000 kg
- Leergewicht:
- 12.300 kg
- Achsen-Konfiguration:
- 4x4
- Anzahl der Sitzplätze:
- 2
- Erstzulassung:
- 10/2008
- Emissionsklasse:
- Euro5
- Federung:
- Blatt-Luft
- Ausstattung:
- ABS, Allradantrieb, Anhängerkupplung, Bordcomputer, Differentialsperre, Greiferhydraulik, Hydraulik, Kabine, Kippwagen, Klimaanlage, Kran, Tempomat, Zusatzscheinwerfer, geräuscharm
Details zum Angebot
- Inserat-ID:
- A186-50-861
- Aktualisierung:
- zuletzt am 05.03.2025
Beschreibung
LKW Kipper off. Kasten mit Ladegerät:
- Iveco
- Trakker 360
- EZ: 20.10.2008
- 218.738km; 10.550 Betriebsstunden
- zuschaltbarer Allrad
- Sperre Hinterachse
- Untersetzung
- Automatik-Getriebe
- 7790ccm Iveco Diesel MOtor, 360PS; Euro 5
- Isri Fahrer-Komfort-Sitz
- Truma Standheizung
- Klima
- Motorbremse
- el. FH
- el. Spiegel
- Achslastwaage
- Radio/CD
- Zusatzscheinwerfer
- Rückfahrkamera
- Gelblichter
- Rockinger Maul-AHK (24.000kg)
- Kommunalhydraulik vorne und seitlich für Streuer und Seitenpflug
- Anhänger-Kipphydraulik
Gjlhccqov Hg Dqersub
- Hinterachse luftgefedert
Wechselsystem mit Kipper / Kran:
Meiller 3-Seiten Kipper
Kran:
- Palfinger
- Typ PK9002-EH B Power Link Plus
- Funkfernbedienung
- 5.460kg bei 100cm; 2.200kg bei 400cm; 1.420kg bei 600cm; 10,40kg bei 700cm; 800kg bei 1000cm
- 820cm x 255cm x 370cm (lxbxh)
- Leergewicht: 12.300kg; zul. GG: 23.000kg
Kommunalfahrzeug aus 1. Hand
Alle neu eingestellten Fahrzeuge per Email erhalten – melden Sie sich bei unserem NEWSLETTER an!
Irrtümer und Schreibfehler möglich, Zwischenverkauf vorbehalten!
- Iveco
- Trakker 360
- EZ: 20.10.2008
- 218.738km; 10.550 Betriebsstunden
- zuschaltbarer Allrad
- Sperre Hinterachse
- Untersetzung
- Automatik-Getriebe
- 7790ccm Iveco Diesel MOtor, 360PS; Euro 5
- Isri Fahrer-Komfort-Sitz
- Truma Standheizung
- Klima
- Motorbremse
- el. FH
- el. Spiegel
- Achslastwaage
- Radio/CD
- Zusatzscheinwerfer
- Rückfahrkamera
- Gelblichter
- Rockinger Maul-AHK (24.000kg)
- Kommunalhydraulik vorne und seitlich für Streuer und Seitenpflug
- Anhänger-Kipphydraulik
Gjlhccqov Hg Dqersub
- Hinterachse luftgefedert
Wechselsystem mit Kipper / Kran:
Meiller 3-Seiten Kipper
Kran:
- Palfinger
- Typ PK9002-EH B Power Link Plus
- Funkfernbedienung
- 5.460kg bei 100cm; 2.200kg bei 400cm; 1.420kg bei 600cm; 10,40kg bei 700cm; 800kg bei 1000cm
- 820cm x 255cm x 370cm (lxbxh)
- Leergewicht: 12.300kg; zul. GG: 23.000kg
Kommunalfahrzeug aus 1. Hand
Alle neu eingestellten Fahrzeuge per Email erhalten – melden Sie sich bei unserem NEWSLETTER an!
Irrtümer und Schreibfehler möglich, Zwischenverkauf vorbehalten!
Anbieter
Ansprechpartner: Herr Dennis Ungar
In der Lach 68
90530 Wendelstein, Deutschland
+49 9129 ... anzeigen
Mehr anzeigen
Weitere rechtliche Angaben anzeigen
Auto Ungar GmbH & Co. KG
In der Lach 68
90530 Wendelstein
HRA: 18618 AG Nürnberg
Tel: +49 - (0)91 29 / 40 555 20
Fax: +49 - (0)91 29 / 40 555 21
Ust.-ID-Nr.: DE 250 825 365
Geschäftsführer: Till Ungar, Dennis Ungar
Allgemeine Lieferbedingungen
§ 1 Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Auto Ungar GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Angebote des Verkäufers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), namentlich Gewerbetreibende im weitesten Sinne, Gemeinden / Städte, Betriebshöfe, medizinische Einrichtungen, Industrie, Handel und freie Berufe, jeweils zur ausschließlichen Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Durch Auslösen des Bestellvorganges gibt der Auftraggeber ein Angebot auf Abschluss des Vertrages ab, das der Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen kann. Die Annahme geschieht entweder durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung oder durch Absendung der Ware; eine etwaige automatisch generierte Auftragsbestätigung ist keine Annahme des Angebots des Auftraggebers auf Abschluss eines Vertrages. Nimmt der Verkäufer das Angebot auf Abschluss eines Vertrages nicht innerhalb 14 Tagen nach Zugang an so gilt das Angebot als abgelehnt.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder per Email.
(4) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
§ 3 Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, ist vom Auftraggeber Vorkasse zu leisten.
(2) Soweit abweichend von Ziff. (1) keine Vorkasse zu leisten ist, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 7 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für die Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
§ 4 Gewährleistung und Sachmängel
(1) Soweit nicht nachstehend anderweitig geregelt gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen des BGB.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ein Jahr ab Lieferung bei Neuware; für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
(3) Soweit nach vorstehender Regelung unter Ziff. (2) Gewährleistung besteht gelten die §§ 377ff. HGB. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
§ 5 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 5 eingeschränkt.
(2) Der Verkäufer haftet nicht im Fall einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, außer, es handelt sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit der Verkäufer dem Grunde nach entsprechend dem Absatz 2 auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
(5) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(6) Verladung ist grundsätzlich Angelegenheit des Auftraggebers. Sollte der Verkäufer oder ein Erfüllungsgehilfe des Verkäufers bei der Verladung mithelfen, trägt der Käufer das Risiko eventuell auftretender Schäden.
(7) Die Einschränkungen dieses § 5 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Auftraggeber die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter – insb. durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und ihn unverzüglich benachrichtigen, damit er seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern er vom Vertrag zurückgetreten ist.
§ 7 Datenschutz
(1) Wir erheben, verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in dem für die Ausführung der Verträge erforderlichen und gesetzlich zulässigen Umfang. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung zu anderen Zwecken erfolgt nicht, es sei denn Sie haben eingewilligt oder wir sind hierzu gesetzlich verpflichtet.
(2) Nur mit der vorherigen separat erklärten Einwilligung nutzen wir Ihre personenbezogenen Daten für Marketingmaßnahmen. Diese Einwilligung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber ist nach Wahl des Verkäufers Schwabach oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Verkäufer ist Schwabach ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
In der Lach 68
90530 Wendelstein
HRA: 18618 AG Nürnberg
Tel: +49 - (0)91 29 / 40 555 20
Fax: +49 - (0)91 29 / 40 555 21
Ust.-ID-Nr.: DE 250 825 365
Geschäftsführer: Till Ungar, Dennis Ungar
Allgemeine Lieferbedingungen
§ 1 Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Auto Ungar GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Angebote des Verkäufers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), namentlich Gewerbetreibende im weitesten Sinne, Gemeinden / Städte, Betriebshöfe, medizinische Einrichtungen, Industrie, Handel und freie Berufe, jeweils zur ausschließlichen Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Durch Auslösen des Bestellvorganges gibt der Auftraggeber ein Angebot auf Abschluss des Vertrages ab, das der Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen kann. Die Annahme geschieht entweder durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung oder durch Absendung der Ware; eine etwaige automatisch generierte Auftragsbestätigung ist keine Annahme des Angebots des Auftraggebers auf Abschluss eines Vertrages. Nimmt der Verkäufer das Angebot auf Abschluss eines Vertrages nicht innerhalb 14 Tagen nach Zugang an so gilt das Angebot als abgelehnt.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder per Email.
(4) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
§ 3 Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, ist vom Auftraggeber Vorkasse zu leisten.
(2) Soweit abweichend von Ziff. (1) keine Vorkasse zu leisten ist, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 7 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für die Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
§ 4 Gewährleistung und Sachmängel
(1) Soweit nicht nachstehend anderweitig geregelt gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen des BGB.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ein Jahr ab Lieferung bei Neuware; für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
(3) Soweit nach vorstehender Regelung unter Ziff. (2) Gewährleistung besteht gelten die §§ 377ff. HGB. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
§ 5 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 5 eingeschränkt.
(2) Der Verkäufer haftet nicht im Fall einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, außer, es handelt sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit der Verkäufer dem Grunde nach entsprechend dem Absatz 2 auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
(5) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(6) Verladung ist grundsätzlich Angelegenheit des Auftraggebers. Sollte der Verkäufer oder ein Erfüllungsgehilfe des Verkäufers bei der Verladung mithelfen, trägt der Käufer das Risiko eventuell auftretender Schäden.
(7) Die Einschränkungen dieses § 5 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Auftraggeber die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter – insb. durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und ihn unverzüglich benachrichtigen, damit er seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern er vom Vertrag zurückgetreten ist.
§ 7 Datenschutz
(1) Wir erheben, verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in dem für die Ausführung der Verträge erforderlichen und gesetzlich zulässigen Umfang. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung zu anderen Zwecken erfolgt nicht, es sei denn Sie haben eingewilligt oder wir sind hierzu gesetzlich verpflichtet.
(2) Nur mit der vorherigen separat erklärten Einwilligung nutzen wir Ihre personenbezogenen Daten für Marketingmaßnahmen. Diese Einwilligung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber ist nach Wahl des Verkäufers Schwabach oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Verkäufer ist Schwabach ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Weitere rechtliche Angaben schließen
Weniger anzeigen
Anfrage senden
Telefon & Fax
+49 9129 ... anzeigen
Diese Inserate könnten Sie auch interessieren.
Kleinanzeige

345 km
Flange PTO,
IvecoTrakker 360 6X4 Palfinger PK 18502 SH D Kran Cr...
IvecoTrakker 360 6X4 Palfinger PK 18502 SH D Kran Cr...
Kleinanzeige

164 km
Kipper LKW
IvecoTrakker AD340T41 8X4 Kipper Kran Palfinger 23002
IvecoTrakker AD340T41 8X4 Kipper Kran Palfinger 23002
Kleinanzeige

745 km
Autokran
IVECOTRAKKER 360 * Kipper 5,60m* KRAN /FUNK * 6x4
IVECOTRAKKER 360 * Kipper 5,60m* KRAN /FUNK * 6x4
Kleinanzeige

424 km
Kipper LKW
IVECOEuro Trakker 190 E 35 W 4x4 Kran Kipper Bj 2003
IVECOEuro Trakker 190 E 35 W 4x4 Kran Kipper Bj 2003
Kleinanzeige

345 km
Ladepritsche
IvecoTrakker 360 8X4 Palfinger PK20001 Kran Retarder...
IvecoTrakker 360 8X4 Palfinger PK20001 Kran Retarder...
Kleinanzeige

164 km
Autokran
IvecoTrakker AD340T41 8X4 Kipper Kran Palfinger 23002
IvecoTrakker AD340T41 8X4 Kipper Kran Palfinger 23002
Kleinanzeige

745 km
Autokran
IVECOTRAKKER 360 * Kipper 4,90m* KRAN/FUNK*6x4
IVECOTRAKKER 360 * Kipper 4,90m* KRAN/FUNK*6x4
Kleinanzeige

745 km
Kipper LKW
IVECOTRAKKER 360 * Kipper 4,90m* KRAN/FUNK*6x4
IVECOTRAKKER 360 * Kipper 4,90m* KRAN/FUNK*6x4
Kleinanzeige

345 km
Ladepritsche
IvecoTrakker 360 6X4 Palfinger PK17.001 SLD Remote S...
IvecoTrakker 360 6X4 Palfinger PK17.001 SLD Remote S...
Kleinanzeige

313 km
Autokran
IVECOTrakker 410 Kipper mit Kran Fassi 155/Funk 6x4
IVECOTrakker 410 Kipper mit Kran Fassi 155/Funk 6x4
Kleinanzeige

60 km
Dreiseitenkipper LKW
IVECOTRAKKER Kipper Kran TEREX 85.2 Salzstreuer
IVECOTRAKKER Kipper Kran TEREX 85.2 Salzstreuer
Kleinanzeige

337 km
Ladepritsche
IvecoTrakker 360 Palfinger Pk18002 4+remote
IvecoTrakker 360 Palfinger Pk18002 4+remote
Kleinanzeige

226 km
Transporter mit Kipper
IVECODaily 70 C 18 Kipper/Palfinger-Kran + 5.6 Kreis
IVECODaily 70 C 18 Kipper/Palfinger-Kran + 5.6 Kreis
Kleinanzeige

234 km
Maßgeschneiderter Lieferwagen
IVECOEurocargo 80E22 Kipper Kran, Palfinger, Klima, Luftfederung
IVECOEurocargo 80E22 Kipper Kran, Palfinger, Klima, Luftfederung
Kleinanzeige

345 km
3-Seiten-Kipper
IvecoTrakker 310 4X4 Atlas 145.2-A2 Kran Crane 4x4 B...
IvecoTrakker 310 4X4 Atlas 145.2-A2 Kran Crane 4x4 B...
Kleinanzeige

745 km
Autokran
IVECOTRAKKER 360 * Kipper 5,20m* PK 16502 / FUNK*6x4
IVECOTRAKKER 360 * Kipper 5,20m* PK 16502 / FUNK*6x4
Kleinanzeige

60 km
Autokran
IVECOTRAKKER Kipper Kran TEREX 85.2 Salzstreuer
IVECOTRAKKER Kipper Kran TEREX 85.2 Salzstreuer
Kleinanzeige

60 km
Kipper LKW
IvecoTrakker 190E350 4x4, Meiller-Kipper,
IvecoTrakker 190E350 4x4, Meiller-Kipper,
Kleinanzeige

226 km
Dreiseitenkipper
IVECODaily 70 C 18 Kipper/Palfinger-Kran + 5.6 Kreis
IVECODaily 70 C 18 Kipper/Palfinger-Kran + 5.6 Kreis
Kleinanzeige

234 km
Transporter mit Kipper
IVECOEurocargo 80E22 Kipper Kran, Palfinger, Klima, Luftfederung
IVECOEurocargo 80E22 Kipper Kran, Palfinger, Klima, Luftfederung
Kleinanzeige

345 km
Kipper mit Kran
IvecoTrakker 310 4X2 Palfinger PK12000 Kran 2-way Ti...
IvecoTrakker 310 4X2 Palfinger PK12000 Kran 2-way Ti...
Kleinanzeige

745 km
Kipper LKW
IVECOTRAKKER 360 * Kipper 5,20m* PK 16502 / FUNK*6x4
IVECOTRAKKER 360 * Kipper 5,20m* PK 16502 / FUNK*6x4
Kleinanzeige

60 km
Kipper LKW
IVECOTRAKKER Kipper Kran TEREX 85.2 Salzstreuer
IVECOTRAKKER Kipper Kran TEREX 85.2 Salzstreuer
Kleinanzeige

234 km
Transporter mit Kipper
IVECOEurocargo 80E22 Kipper Kran, Palfinger, Klima, Luftfederung
IVECOEurocargo 80E22 Kipper Kran, Palfinger, Klima, Luftfederung
Ihr Inserat wurde erfolgreich gelöscht
Ein Fehler ist aufgetreten